Der tus Berne bietet den Mitgliedern der Tennisabteilung das Buchen der Vereinstennisplätze zu den folgenden Bedingungen an:

1. Elektronisches Buchungssystem

Für die Buchung von Plätzen und Spielzeiten und zu Informationszwecken steht ein permanent aktiviertes elektronisches System, im weiteren Text "System" genannt, zur Verfügung. Seit der Sommersaison 2020 sind Platzbelegungen nur noch über das System möglich. Der Zugang kann über einen PC oder mobil über https://tusberne-tennis.ebusy.de/ sowie nach Aufhebung der Corona-Beschränkungen über ein Terminal im Clubhaus erfolgen.

2. Registrierung

Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb und die Durchführung von Buchungen im System ist die einmalige Registrierung des Nutzers im System unter "Registrierung" und die Freischaltung als spielberechtiges Mitglied durch die Administratoren nach Bestätigung des Eingangs des Mitgliedsantrags in der TuS Berne Geschäftsstelle.

3. Buchungen

Eine Anleitung zur Durchführung von Buchungen befindet sich auf der Startseite von https://tusberne-tennis.ebusy.de/. Die jeweils aktuellen Buchungen für die 7 Freiplätze werden im System angezeigt und können nach Login im System eingesehen werden.

Reservierungen für Einzel oder Doppel (falls zulässig) sind immer nur für eine Stunde, für Doppel für bis zu zwei Stunden möglich. Platzreservierungen sind nur zur vollen Stunde möglich. Jedes Mitglied darf als Hauptbucher nur eine Platzreservierungen buchen. Erst nach Abspielen einer dieser Platzreservierung darf es sich an einer neuen Reservierung beteiligen. Darüber hinaus kann ein Mitglied noch als Mitspieler einer Platzreservierung gebucht werden.

Zusätzlich kann eine weitere Stunde innerhalb der nächsten drei Stunden gebucht werden (solange die bestehende Vorausbuchung weiter als drei Stunden in der Zukunft liegt).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf der Anlage unseres Kooperationspartners WTHC einen Platz im Online-Buchungssystem des WTHC zu reservieren. Zu diesem Zweck hat der tus Berne Tennis eine Reihe von Mitgliedschaften erworben. Weitere Details wurden per Rundschreiben bekanntgegeben.

4. Spielberechtigung

Ohne Buchung gibt es keine Spielberechtigung. Gültig sind seit der Sommersaison 2020 ausschließlich die jeweils vom System angezeigten Personen-, Platz- und Zeitangaben. Bis zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen entfällt die Präsenzmeldung am Terminal im Clubhaus.

5. Training, Mannschaftstraining und Medenspiele

Der Sportwart koordiniert Mannschaftstrainings und Medenspiele, der Vereinstrainer die Nutzung der Trainingsplätze. Der Platzwart sperrt ggf. nicht spielbereite Plätze. Sportwart, Vereinstrainer und Platzwart erhalten dafür Zugriff auf alle Plätze.

6. Abrechnung passive Mitglieder / Gäste

Passive Mitglieder dürfen max 1 mal im Monat spielen, und zahlen €10 (€5 für Jugendliche). Sie sind spielberechtigt Montag bis Samstag vor 17h, Sonntags und Feiertag ganztägig.

Gäste können mit einem Mitglied spielen zu gleichen Kosten und Bedingungen wie passive Mitglieder. Buchung und Abrechnung erfolgt über das Mitglied. Bis zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen sind durch den Hauptbucher im Kommentarfeld der Gästebuchung Name, Adresse und Telefonnummer des Gastes zu erfassen. Doppel können mit bis zu 2 Gästen gebucht werden. Für die Korrektur fehlender Angaben wird eine Bearbeitungsgebühr von €5 erhoben, die zusammen mir der Gästegebühr vom Konto des Hauptbuchers eingezogen wird.

Das Spielen mit Gästen im Rahmen von Buchungen auf der Anlage des WTHC ist nicht gestattet.

7. Sonstiges

Während der Covid-19 Beschränkungen sind die auf dem Vereinsgelände ausgehängten Hygieneregeln. streng einzuhalten

Kinder / Jugendliche unseres Kooperationspartner WTHC dürfen kostenlos bei uns spielen.

8. Datenschutz

Dem Nutzer ist bekannt, dass der Verein personenbezogene Daten speichert. Dies erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

9. SEPA-Lastschriftmandat

Passive Mitglieder sowie Mitglieder, die mit Gästen spielen, ermächtigen den Verein, Zahlungen von ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Nutzer sein Kreditinstitut an, die vom Verein auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Nutzer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen

10. Abschließende Anmerkungen

Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wurde davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die vorstehend angeführten männlichen Formulierungen  gelten deshalb auch uneingeschränkt für andere Geschlechter.